Kein ärztliches Attest nötig
Bei Krankheit Ihres Kindes nutzen Sie bitte ausschließlich den Reiter Krankmeldungen.
Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist nicht mehr notwendig. Die Meldung über die Website gilt dabei als schriftliche Entschuldigung.
Für Sie zum Nachlesen: REVOSax Landesrecht Sachsen – Schulbesuchsordnung – SBO §2 Verhinderung