Wichtige Regeln für den eingeschränkten Regelbetrieb
Auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist das Tragen medizinischer Masken (sogenannte OP-Maske oder eine Maske mit dem Standard FFP 2 bzw. KN95) grundsätzlich verbindlich. Der Unterricht und die Pausen finden ausschließlich in festen Gruppen statt. Während dieser Zeiten müssen keine Masken getragen werden.
Das Schulhaus betreten darf nur, wer:
- nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 infiziert ist,
- keine Krankheitssymptome (allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber ab 38 Grad Celsius, Durchfall, Erbrechen, Geruchstörungen, Geschmacksstörungen, nicht nur gelegentlicher Husten) hat,
- innerhalb der vergangenen 14 Tage keinen Kontakt mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 infizierten Person hatten,
Für Eltern oder schulfremde Person gilt außerdem:
- Zutritt nur mit vereinbartem Termin,
- ausschließlich über den Haupteingang (Sprechanlage) und
- nach Händedesinfektion (Spender vorhanden).