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Wichtige Regeln für den eingeschränkten Regelbetrieb

Auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist das Tragen medizinischer Masken (sogenannte OP-Maske oder eine Maske mit dem Standard FFP 2 bzw. KN95) grundsätzlich verbindlich. Der Unterricht und die Pausen finden ausschließlich in festen Gruppen statt. Während dieser Zeiten müssen keine Masken getragen werden.

Das Schulhaus betreten darf nur, wer:

  1. nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 infiziert ist,
  2. keine Krankheitssymptome (allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber ab 38 Grad Celsius, Durchfall, Erbrechen, Geruchstörungen, Geschmacksstörungen, nicht nur gelegentlicher Husten) hat,
  3. innerhalb der vergangenen 14 Tage keinen Kontakt mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 infizierten Person hatten,

Für Eltern oder schulfremde Person gilt außerdem:

  1. Zutritt nur mit vereinbartem Termin,
  2. ausschließlich über den Haupteingang (Sprechanlage) und
  3. nach Händedesinfektion (Spender vorhanden).