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Regelungen nach den Herbstferien

Liebe Lernende, liebe Eltern,

wir hoffen, Ihr/Sie konnten die Herbstferien gesund genießen.

Um den Schulbetrieb möglichst sicher gestalten zu können, gelten folgende Regeln:

  • Eltern und schulfremde Personen tragen auf dem gesamten Schulgelände einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
  • Die Schule darf nur mit Termin und über den Haupteingang betreten werden.
  • Nach Betreten des Schulgebäudes sind die Hände zu desinfizieren. Ein Spender befindet sich im Eingangsbereich.
  • Es gelten die 3G-Regelungen (Nachweis geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet)

  • Lernende und schulisches Personal tragen mit Betreten des Schulhauses außerhalb der Unterrichtsräume einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
  • Sofort nach Betreten des Schulgebäudes waschen wir uns die Hände.

  • In den ersten beiden Schulwochen nach den Herbstferien vom 1. bis 14. November 2021 testen sich alle Lernenden, die noch nicht oder vor mehr als 6 Monaten infiziert waren, dreimal pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag). Dies gilt auch für das schulische Personal, welches nicht geimpft ist oder länger als 6 Monate genesen ist.

Liebe Eltern,

bitte seien Sie immer telefonisch erreichbar. Im Fall eines positiven Selbsttests informieren wir Sie umgehend telefonisch.

Auch andere Erkältungskrankheiten spielen in diesem Jahr eine große Rolle. Kranke Kinder bleiben bitte zu Hause. Was heißt krank?

Bei Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, leichtem oder gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern sowie bei ärztlich nachgewiesenen Grunderkrankungen wie z.B. Asthma, können Kinder die Schule bzw. Kindertageseinrichtung besuchen.

Allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber ab 38 Grad, Husten, Durchfall, Erbrechen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen sind Symptome, die auch auf eine Covid-19 Erkrankung hinweisen können. Dann gilt: Eltern sind in der Verantwortung, die Symptome ärztlich abklären zu lassen. Bis das geklärt ist, darf das Kind nicht die Schule besuchen bzw. im Hort betreut werden. Hat der Kinderarzt/ Hausarzt oder ärztliche Bereitschaftsdienst entschieden, keinen SARS-CoV-2 Test durchzuführen, bleibt das Kind zwei Tage zur Beobachtung zu Hause. Es darf die Einrichtung wieder besuchen, wenn es mindestens 24 Stunden fieberfrei und in einem guten Allgemeinbefinden ist. (vergl.: https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-infektionsschutz-6050.html )